Der präventive Restrukturierungsrahmen hat sich als Instrument für den Mittelstand etabliert. Eine Bilanz.
Seit Inkrafttreten des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes steht Unternehmen ein Sanierungsweg zwischen außergerichtlichem Vergleich und Insolvenzverfahren offen.
In der Praxis zeigt sich: Erfolgreich sind vor allem Verfahren, die frühzeitig eingeleitet und gut vorbereitet werden. Die Kommunikation mit den wesentlichen Gläubigern ist dabei entscheidend.
Geschäftsleiter sollten die Pflicht zur Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG ernst nehmen – sie ist zugleich ein wirksamer Schutz vor persönlicher Haftung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.