Kanzlei MeisserRechtsanwälte · Steuerberater

Wissen

Glossar

Fachbegriffe verständlich erklärt.
Absonderungsrecht
Recht eines gesicherten Gläubigers auf bevorzugte Befriedigung aus einem Gegenstand der Insolvenzmasse.
Betriebsprüfung
Außenprüfung der Finanzverwaltung zur Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens.
Due Diligence
Sorgfältige Prüfung eines Unternehmens vor einer Transaktion in rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht.
Eigenverwaltung
Insolvenzverfahren, in dem die Geschäftsleitung unter Aufsicht eines Sachwalters handlungsbefugt bleibt.
Insolvenzanfechtung
Rückforderung von Leistungen, die vor Verfahrenseröffnung an Gläubiger erbracht wurden (§§ 129 ff. InsO).
Insolvenzplan
Vom Gesetz vorgesehene Vereinbarung zur Sanierung oder Abwicklung, über die die Gläubiger abstimmen.
Restschuldbefreiung
Befreiung natürlicher Personen von verbleibenden Schulden nach Abschluss des Insolvenzverfahrens.
Selbstanzeige
Berichtigung steuerlicher Angaben, die unter strengen Voraussetzungen zur Straffreiheit führt (§ 371 AO).
StaRUG
Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen – Sanierung ohne Insolvenzverfahren.
Überschuldung
Insolvenzgrund, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und keine positive Fortführungsprognose besteht.
Verrechnungspreise
Preise für Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen, die einem Fremdvergleich standhalten müssen.
Zahlungsunfähigkeit
Unfähigkeit, fällige Zahlungspflichten zu erfüllen – Hauptgrund für eine Insolvenzantragspflicht.

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