Insolvenzrecht
Eigenverwaltung & Schutzschirm

In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsleitung handlungsfähig. Wir bereiten Anträge vor, übernehmen die insolvenzrechtliche Begleitung und erarbeiten den Insolvenzplan.
Schwerpunkte & typische Mandate
- 01Antrag auf Eigenverwaltung (§ 270a InsO)
- 02Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO)
- 03Erstellung und Umsetzung von Insolvenzplänen
- 04Kommunikation mit Sachwalter und Gläubigerausschuss
Unser Vorgehen
Analyse
Wir erfassen Sachverhalt, Fristen und Risiken.
Strategie
Wir entwickeln Handlungsoptionen mit klarer Empfehlung.
Umsetzung
Wir setzen die Strategie mit Ihnen konsequent um.
Absicherung
Wir dokumentieren das Ergebnis und bleiben an Ihrer Seite.
FAQ
Häufige Fragen
Anfrage
Ihr Anliegen zu Eigenverwaltung & Schutzschirm
Per E-Mail melden wir uns in der Regel innerhalb von 3 Stunden. In Notfällen erreichen Sie uns rund um die Uhr unter der europaweit kostenlosen Hotline.
Kontakt
Eine erste Einschätzung – vertraulich und zeitnah.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Per E-Mail melden wir uns in der Regel innerhalb von 3 Stunden. In Notfällen erreichen Sie uns rund um die Uhr europaweit kostenlos unter 0800 999 8 555.