Insolvenzrecht
Insolvenzanfechtung

Insolvenzverwalter fordern häufig Zahlungen zurück, die Jahre zurückliegen. Wir prüfen Anfechtungsansprüche nach §§ 129 ff. InsO und wehren unberechtigte Forderungen ab.
Schwerpunkte & typische Mandate
- 01Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO)
- 02Kongruente und inkongruente Deckung
- 03Bargeschäftsprivileg (§ 142 InsO)
- 04Vergleichsverhandlungen mit Verwaltern
Unser Vorgehen
Analyse
Wir erfassen Sachverhalt, Fristen und Risiken.
Strategie
Wir entwickeln Handlungsoptionen mit klarer Empfehlung.
Umsetzung
Wir setzen die Strategie mit Ihnen konsequent um.
Absicherung
Wir dokumentieren das Ergebnis und bleiben an Ihrer Seite.
FAQ
Häufige Fragen
Anfrage
Ihr Anliegen zu Insolvenzanfechtung
Per E-Mail melden wir uns in der Regel innerhalb von 3 Stunden. In Notfällen erreichen Sie uns rund um die Uhr unter der europaweit kostenlosen Hotline.
Kontakt
Eine erste Einschätzung – vertraulich und zeitnah.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Per E-Mail melden wir uns in der Regel innerhalb von 3 Stunden. In Notfällen erreichen Sie uns rund um die Uhr europaweit kostenlos unter 0800 999 8 555.