Steuerrecht
Steuerstrafrecht & Selbstanzeige

Bei steuerstrafrechtlichen Risiken zählt sofortiges, diskretes Handeln. Wir prüfen die Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige und verteidigen im Ermittlungsverfahren.
Schwerpunkte & typische Mandate
- 01Strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO)
- 02Verteidigung bei Durchsuchungen
- 03Tax-Compliance-Systeme (§ 153 AO)
- 04Haftung von Geschäftsführern für Steuern
Unser Vorgehen
Analyse
Wir erfassen Sachverhalt, Fristen und Risiken.
Strategie
Wir entwickeln Handlungsoptionen mit klarer Empfehlung.
Umsetzung
Wir setzen die Strategie mit Ihnen konsequent um.
Absicherung
Wir dokumentieren das Ergebnis und bleiben an Ihrer Seite.
FAQ
Häufige Fragen
Anfrage
Ihr Anliegen zu Steuerstrafrecht & Selbstanzeige
Per E-Mail melden wir uns in der Regel innerhalb von 3 Stunden. In Notfällen erreichen Sie uns rund um die Uhr unter der europaweit kostenlosen Hotline.
Kontakt
Eine erste Einschätzung – vertraulich und zeitnah.
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