Rechtsgebiet
Insolvenzrecht
Wenn die Liquidität knapp wird, zählt jeder Tag. Wir beraten Geschäftsführer, Gesellschafter, Gläubiger und Privatpersonen frühzeitig, diskret und lösungsorientiert – vom außergerichtlichen Vergleich bis zum Insolvenzplanverfahren.

Leistungen
Unsere Beratung im Insolvenzrecht
Für wen wir tätig sind
- — Geschäftsführer & Vorstände
- — Gesellschafter
- — Gläubiger & Banken
- — Privatpersonen
- 01
Krisenfrüherkennung
Frühwarnsysteme und Liquiditätsplanung nach § 1 StaRUG.
- 02
Sanierung & StaRUG
Außergerichtliche und präventive Restrukturierung.
- 03
Eigenverwaltung & Schutzschirm
Sanierung unter Insolvenzschutz – mit Kontrolle über das Unternehmen.
- 04
Geschäftsführerhaftung
Abwehr persönlicher Haftung von Organen.
- 05
Gläubigervertretung
Ihre Interessen als Gläubiger konsequent durchsetzen.
- 06
Insolvenzanfechtung
Abwehr von Rückforderungen des Insolvenzverwalters.
- 07
Privatinsolvenz
Schuldenbereinigung und Restschuldbefreiung.
- 08
Distressed M&A
Unternehmenskauf und -verkauf in der Krise.
FAQ
Häufige Fragen zum Insolvenzrecht
Kontakt
Eine erste Einschätzung – vertraulich und zeitnah.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Per E-Mail melden wir uns in der Regel innerhalb von 3 Stunden. In Notfällen erreichen Sie uns rund um die Uhr europaweit kostenlos unter 0800 999 8 555.