Kanzlei MeisserRechtsanwälte · Steuerberater

Insolvenzrecht

Geschäftsführerhaftung

Abwehr persönlicher Haftung von Organen.

Geschäftsführer und Vorstände haften in der Krise persönlich. Wir prüfen Antragspflichten, wehren Ansprüche nach § 15b InsO ab und koordinieren die D&O-Versicherung.

Schwerpunkte & typische Mandate

  • 01Prüfung der Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO)
  • 02Abwehr von Zahlungsverbotsansprüchen (§ 15b InsO)
  • 03Haftung für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern
  • 04Durchsetzung von D&O-Deckung

Unser Vorgehen

1

Analyse

Wir erfassen Sachverhalt, Fristen und Risiken.

2

Strategie

Wir entwickeln Handlungsoptionen mit klarer Empfehlung.

3

Umsetzung

Wir setzen die Strategie mit Ihnen konsequent um.

4

Absicherung

Wir dokumentieren das Ergebnis und bleiben an Ihrer Seite.

FAQ

Häufige Fragen

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Per E-Mail melden wir uns in der Regel innerhalb von 3 Stunden. In Notfällen erreichen Sie uns rund um die Uhr unter der europaweit kostenlosen Hotline.

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