Insolvenzrecht
Krisenfrüherkennung

Geschäftsleiter sind verpflichtet, bestandsgefährdende Entwicklungen fortlaufend zu überwachen. Wir implementieren belastbare Frühwarnsysteme, prüfen die Liquiditäts- und Ertragslage und dokumentieren Ihre Sorgfalt haftungssicher.
Schwerpunkte & typische Mandate
- 01Aufbau einer rollierenden 13-Wochen-Liquiditätsplanung
- 02Prüfung drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
- 03Dokumentation der Überwachungspflichten der Geschäftsleitung
- 04Beratung von Aufsichtsrat und Beirat
Unser Vorgehen
Analyse
Wir erfassen Sachverhalt, Fristen und Risiken.
Strategie
Wir entwickeln Handlungsoptionen mit klarer Empfehlung.
Umsetzung
Wir setzen die Strategie mit Ihnen konsequent um.
Absicherung
Wir dokumentieren das Ergebnis und bleiben an Ihrer Seite.
FAQ
Häufige Fragen
Anfrage
Ihr Anliegen zu Krisenfrüherkennung
Per E-Mail melden wir uns in der Regel innerhalb von 3 Stunden. In Notfällen erreichen Sie uns rund um die Uhr unter der europaweit kostenlosen Hotline.
Kontakt
Eine erste Einschätzung – vertraulich und zeitnah.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Per E-Mail melden wir uns in der Regel innerhalb von 3 Stunden. In Notfällen erreichen Sie uns rund um die Uhr europaweit kostenlos unter 0800 999 8 555.