Kanzlei MeisserRechtsanwälte · Steuerberater

Insolvenzrecht

Anwalt für Geschäftsführerhaftung

Persönliche Haftung erkennen, vermeiden und abwehren.

In der Unternehmenskrise geraten Geschäftsführer und Vorstände schnell in die persönliche Haftung – etwa wegen verspäteter Insolvenzantragstellung, verbotener Zahlungen oder nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge. Wir beraten Organe vertraulich und unabhängig von der Gesellschaft.

Schwerpunkte & typische Mandate

  • 01Prüfung der Antragspflicht nach § 15a InsO
  • 02Abwehr von Ansprüchen nach § 15b InsO
  • 03Haftung für Steuern und Sozialabgaben
  • 04Durchsetzung der D&O-Versicherung
  • 05Strafrechtliche Risiken (Insolvenzverschleppung)

Unser Vorgehen

1

Analyse

Wir erfassen Sachverhalt, Fristen und Risiken.

2

Strategie

Wir entwickeln Handlungsoptionen mit klarer Empfehlung.

3

Umsetzung

Wir setzen die Strategie mit Ihnen konsequent um.

4

Absicherung

Wir dokumentieren das Ergebnis und bleiben an Ihrer Seite.

FAQ

Häufige Fragen

Anfrage

Ihr Anliegen zu Anwalt für Geschäftsführerhaftung

Per E-Mail melden wir uns in der Regel innerhalb von 3 Stunden. In Notfällen erreichen Sie uns rund um die Uhr unter der europaweit kostenlosen Hotline.

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