Insolvenzrecht
Anwalt für Geschäftsführerhaftung

In der Unternehmenskrise geraten Geschäftsführer und Vorstände schnell in die persönliche Haftung – etwa wegen verspäteter Insolvenzantragstellung, verbotener Zahlungen oder nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge. Wir beraten Organe vertraulich und unabhängig von der Gesellschaft.
Schwerpunkte & typische Mandate
- 01Prüfung der Antragspflicht nach § 15a InsO
- 02Abwehr von Ansprüchen nach § 15b InsO
- 03Haftung für Steuern und Sozialabgaben
- 04Durchsetzung der D&O-Versicherung
- 05Strafrechtliche Risiken (Insolvenzverschleppung)
Unser Vorgehen
Analyse
Wir erfassen Sachverhalt, Fristen und Risiken.
Strategie
Wir entwickeln Handlungsoptionen mit klarer Empfehlung.
Umsetzung
Wir setzen die Strategie mit Ihnen konsequent um.
Absicherung
Wir dokumentieren das Ergebnis und bleiben an Ihrer Seite.
FAQ
Häufige Fragen
Anfrage
Ihr Anliegen zu Anwalt für Geschäftsführerhaftung
Per E-Mail melden wir uns in der Regel innerhalb von 3 Stunden. In Notfällen erreichen Sie uns rund um die Uhr unter der europaweit kostenlosen Hotline.
Kontakt
Eine erste Einschätzung – vertraulich und zeitnah.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Per E-Mail melden wir uns in der Regel innerhalb von 3 Stunden. In Notfällen erreichen Sie uns rund um die Uhr europaweit kostenlos unter 0800 999 8 555.