Steuerrecht
Anwalt für strafbefreiende Selbstanzeige

Eine Selbstanzeige führt nur dann zur Straffreiheit, wenn sie vollständig, rechtzeitig und korrekt erstellt wird. Wir prüfen Ihre Situation kurzfristig, ermitteln gemeinsam mit unseren Steuerberatern die Besteuerungsgrundlagen und begleiten Sie bis zum Abschluss des Verfahrens.
Schwerpunkte & typische Mandate
- 01Prüfung der Sperrgründe nach § 371 Abs. 2 AO
- 02Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
- 03Erstellung der vollständigen Selbstanzeige
- 04Kommunikation mit Finanzamt und Bußgeld- und Strafsachenstelle
- 05Verteidigung bei bereits eingeleitetem Verfahren
Unser Vorgehen
Analyse
Wir erfassen Sachverhalt, Fristen und Risiken.
Strategie
Wir entwickeln Handlungsoptionen mit klarer Empfehlung.
Umsetzung
Wir setzen die Strategie mit Ihnen konsequent um.
Absicherung
Wir dokumentieren das Ergebnis und bleiben an Ihrer Seite.
FAQ
Häufige Fragen
Anfrage
Ihr Anliegen zu Anwalt für strafbefreiende Selbstanzeige
Per E-Mail melden wir uns in der Regel innerhalb von 3 Stunden. In Notfällen erreichen Sie uns rund um die Uhr unter der europaweit kostenlosen Hotline.
Kontakt
Eine erste Einschätzung – vertraulich und zeitnah.
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