Kanzlei MeisserRechtsanwälte · Steuerberater

Steuerrecht

Anwalt für strafbefreiende Selbstanzeige

Diskret, vollständig und rechtzeitig – damit die Selbstanzeige wirkt.

Eine Selbstanzeige führt nur dann zur Straffreiheit, wenn sie vollständig, rechtzeitig und korrekt erstellt wird. Wir prüfen Ihre Situation kurzfristig, ermitteln gemeinsam mit unseren Steuerberatern die Besteuerungsgrundlagen und begleiten Sie bis zum Abschluss des Verfahrens.

Schwerpunkte & typische Mandate

  • 01Prüfung der Sperrgründe nach § 371 Abs. 2 AO
  • 02Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
  • 03Erstellung der vollständigen Selbstanzeige
  • 04Kommunikation mit Finanzamt und Bußgeld- und Strafsachenstelle
  • 05Verteidigung bei bereits eingeleitetem Verfahren

Unser Vorgehen

1

Analyse

Wir erfassen Sachverhalt, Fristen und Risiken.

2

Strategie

Wir entwickeln Handlungsoptionen mit klarer Empfehlung.

3

Umsetzung

Wir setzen die Strategie mit Ihnen konsequent um.

4

Absicherung

Wir dokumentieren das Ergebnis und bleiben an Ihrer Seite.

FAQ

Häufige Fragen

Anfrage

Ihr Anliegen zu Anwalt für strafbefreiende Selbstanzeige

Per E-Mail melden wir uns in der Regel innerhalb von 3 Stunden. In Notfällen erreichen Sie uns rund um die Uhr unter der europaweit kostenlosen Hotline.

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